Helle Blumen Heidi Jung

Kirche und Leben

buntes Holzkreuz auf Tuch auf einem Tisch. © Sandra Hirschke / fundus.media

Mitgliedschaft

Mitglied werden

Glaube braucht Gemeinschaft. 

Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich tausende Menschen in zahlreichen Chören und Kirchen-Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche (EKHN) treffen . Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. 

Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.
 

Mitglied werden, wenn Sie/Du bereits getauft sind/bist:

  • Rufen Sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie i.d.R. im Telefonbuch unter „Kirchen, evangelisch“. Sie können aber auch gerne das Kontaktformular dieser Homepage nutzen.
  • Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Oder Sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf.
  • Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
 

Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:

  • einen Nachweis Ihrer Taufe
  • die Austrittsbescheinigung


Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied der EKHN:

  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.
  • Als Mitglied der Evangelischen Kirche können Sie für den Kirchenvorstand kandidieren, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Konfirmierte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können „Jugendmitglieder im Kirchenvorstand“ werden. Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich.
     

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Einen Menschen loszulassen, ist eine der schwierigsten Aufgaben, die uns das Leben stellt.

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Hier gelangen Sie direkt auf die Seite des Ministerium für Weiterbildung und Gesundheit der Landes Rheinlandpfalz. Hier finden Sie auch den genauen Gesetzestext zum Bestattungsgesetz in RLP vom 22. September 2025 und die Durchführungsverordnung vom 20. Januar 2026.

Bestattungsgesetz . Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

Lebensfeste im Kirchenjahr

Das Kirchenjahr beginnt mit dem ersten Advent und endet mit dem Ewigkeitssonntag. Es verbindet die wiederkehrenden Kreisläufe mit Stationen des Lebens Jesu. Die sich wiederholenden Festzeiten strukturieren das Leben, immer auch im Zusammenspiel mit den Jahreszeiten. Das Kirchenjahr beginnt in der dunkelsten Jahreszeit und erzählt vom Warten und Eintritt des Lichts in die Dunkelheit: Advent und Weihnachten. Bei wieder aufblühender Natur verkündet Ostern den Sieg des Lebens über den Tod. Wenn die Blätter im Herbst fallen, gedenkt die Kirche an die Verstorbenen. Gleichzeitig erinnern die Jahreszeiten an das Leben Jesu und greifen dabei wesentliche Stationen unseres eigenen Lebens auf: Geburt, Taufe, Kindheit und Elternschaft, Gefährdung und Leid, Freude und Angst, Trauer und Tod. An all das wird im Kirchenjahr gedacht.

Advent - (lateinisch adventus „Ankunft“) Wir warten auf das Kommen Christi
Weihnachten - Jesus Christus ist geboren
Epiphanias - (von altgriechisch ἐπιφάνεια epipháneïa, latinisiert epiphanīa „Erscheinung“) Jesus Christus ist erschienen zum Heil der ganzen Welt
Passion - Jesus Christus leidet und stirbt für uns am Kreuz
Ostern - Jesus Christus ist auferstanden
Himmelfahrt - Jesus Christus kehrt zurück zu Gott
Pfingsten - Gottes Geist erfüllt die Menschen
Trinitatis - Wir bekennen den dreieinigen Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist
Trinitatiszeit - Die Zeit mit Kirchweihfest, Erntedank, Reformationsfest und Bußtag – Menschen machen Fehler, aber Neuanfang ist möglich.
Ende des Kirchenjahres - Erde und Mensch vergehen, Gottes neue Welt kommt


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